„Early Adopter“ sind Nutzer, die eine neue Technik möglichst früh zu Einsatz bringen. Für das Akzeptanzmanagement sind sie wichtig: Sie erkennen die Probleme, brechen das Eis und dienen als Multiplikator. Wie ein Verfahren vor dem Bayrischen LSG zeigt, leben sie manchmal aber auch gefährlich. Dort war ein Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt worden, nachdem eine Berufungsschrift über das – im Jahr 2017 noch funktionierende – besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) auf unbekannten Gründen nicht zum Versand gekommen war und damit keine fristwahrende Berufung eingelegt worden ist.
„Wiedereinsetzungsregelungen kennen keine besondere Milde für „Early Adopter““ weiterlesen