Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte sich in einem Urteil vom 14. Februar 2020 – 10 Sa 1031/19 SK nochmals mit der unzulässigen Containersignatur zu beschäftigen (siehe für eine Übersicht: hier). Es folgte dabei der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung der Bundesgerichte. Es stellt aber bei dieser Gelegenheit klar, dass es nicht der „ERV light“-Rechtsprechung des BGH folgen will und machte lesenswerte weitere Ausführungen zu den gerichtlichen Hinweispflichten.
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