Die Regelung des § 4 Abs. 2 ERVV, die zum Ausschluss der sog. Containersignatur führt, ist sprachlich misslungen und führt daher immer wieder zu Missverständnissen und entsprechender Rechtsprechung. Mit einem Missverständnis hat das LG Lübeck (Beschluss v. 14.7.2021 – 7 T 293/21 – kostenpflichtig bei Juris abrufbar) nun richtigerweise aufgeräumt: Fasst ein Einsender mehrere gescannte Papierdokumente in einer PDF-Datei zusammen, ist die qualifizierte elektronische Signatur dieser PDF-Datei keine ausgeschlossene Containersignatur im Sinne des § 4 Abs. 2 ERVV.
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