ArbG Stuttgart zu schriftlichem Vergleich per beA

Gem. § 278 Abs. 6 ZPO kann ein gerichtlicher Vergleich auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen oder zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärten Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz annehmen. Mit Beschluss vom 25. Februar 2022 – 4 Ca 688/22 – hat das ArbG Stuttgart klargestellt, dass § 278 Abs. 6 ZPO kein materielles Schriftformerfordernis im Sinne von §§ 126, 126a BGB enthält – mit der Folge, dass eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich wäre. Vielmehr ist die prozessuale Schriftsatzform ausreichend, also auch die Nutzung des beA als sicherer Übermittlungsweg mit der bloß einfachen Signatur.

„ArbG Stuttgart zu schriftlichem Vergleich per beA“ weiterlesen

Aktive Nutzungspflicht auch für Syndikusrechtsanwälte

Der Eintritt der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.2022 steht vor der Tür, da wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit noch ein Problemfeld aufgerissen. Gilt die aktive Nutzungspflicht auch für Syndikusrechtsanwälte? Gerade in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat diese Fragestellung eine erhebliche Sprengkraft, weil die hier prozessvertretenden Verbände häufig Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte anstelle, gerade auch mit dem Zwecke der Prozessvertretung. Schon kündigen einige Verbände an, sicherheitshalber elektronisch und per Telefax einzureichen. Elektronisch, falls die aktive Nutzungspflicht gilt, und per Telefax, sollten Syndikusrechtsanwälte gar nicht zu beA-Nutzung in der Vertretung des Verbands berechtigt sein. Dabei war doch die gesetzgeberische Intention klar – und damit auch das Ergebnis: Es gilt auch eine aktive Nutzungspflicht für Syndikusrechtsanwälte. In diesem Sinne hat mittlerweile auch das ArbG Stuttgart entschieden (Beschluss vom 15.12.2021 – 4 BV 139/21).

„Aktive Nutzungspflicht auch für Syndikusrechtsanwälte“ weiterlesen

Formvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr ab dem 1.1.2022

Mit dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.2022 hat der Gesetzgeber die Formvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr durch das ERV-AusbauG entschärft. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Voraussetzungen zur Wahrung der prozessualen Form zusammengefasst (Eine Zusammenfassung, wie vorzugehen ist, wenn eine elektronische Übersendung fehlschlägt findet sich: hier).

„Formvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr ab dem 1.1.2022“ weiterlesen

LAG Düsseldorf relativiert ERV-Formanforderungen

Die Formvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr, allen voran die Frage der Notwendigkeit der Einbettung von Schriftarten, hält auch weiter vor allem die Arbeitsgerichtsbarkeit auf Trab. Das LAG Düsseldorf (Urteil v. 24.8.2021 – 14 Sa 190/21 – noch nicht veröffentlicht) geht in Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Koblenz und es LG Mannheim mit sehr überzeugender Begründung davon aus, dass die Formanforderungen verhältnismäßig sein müssen. Erledigt haben sich diese Anforderungen erst für Schriftsätze ab dem 1.1.2022 – dann werden die meisten Formvorschriften von „Muss-“ zu „Soll-Vorschriften“.

„LAG Düsseldorf relativiert ERV-Formanforderungen“ weiterlesen

Aktive Nutzungspflicht und Rechtsbehelfsbelehrungen

Mit dem 1. Januar 2022 tritt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs ein (). Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Hierauf müssen sich ab dem 1. Januar 2022 auch die Rechtsbehelfsbelehrungen bzw. die Rechtsmittelbelehrungen der Gerichte und Behörden einstellen, sofern darin über die Form zu belehren ist.

„Aktive Nutzungspflicht und Rechtsbehelfsbelehrungen“ weiterlesen

Keine Panik: Der Nachweis des beA-Postausgangs aus Gerichtssicht

Die BRAK steht derzeit mit dem beA mal wieder im Fokus erheblicher Kritik. Hintergrund ist, dass die bisherige elektronische Signatur des exportierten Postausgangsnachweises ersatzlos entfallen ist. Erst zögerlich hatte die BRAK hierzu mitgeteilt, dass die Signatur ohnehin wertlos gewesen sei. Unter anderem sieht sie sich nun einer Online-Petition und teils empörter Kommentare in den sozialen Netzwerken ausgesetzt. Der Ärger auf Seiten der Rechtsanwaltschaft ist sicher verständlich, denn ein besseres technisches Verfahren wäre leicht denkbar. Panik ist andererseits wohl nicht angezeigt, denn unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung dürfte die ja weiterhin vorhandene export.html in praktisch allen Lebenslagen ausreichen.

„Keine Panik: Der Nachweis des beA-Postausgangs aus Gerichtssicht“ weiterlesen

LG Lübeck: Mehrere Dokumente, aber keine Containersignatur

Die Regelung des § 4 Abs. 2 ERVV, die zum Ausschluss der sog. Containersignatur führt, ist sprachlich misslungen und führt daher immer wieder zu Missverständnissen und entsprechender Rechtsprechung. Mit einem Missverständnis hat das LG Lübeck (Beschluss v. 14.7.2021 – 7 T 293/21 – kostenpflichtig bei Juris abrufbar) nun richtigerweise aufgeräumt: Fasst ein Einsender mehrere gescannte Papierdokumente in einer PDF-Datei zusammen, ist die qualifizierte elektronische Signatur dieser PDF-Datei keine ausgeschlossene Containersignatur im Sinne des § 4 Abs. 2 ERVV.

„LG Lübeck: Mehrere Dokumente, aber keine Containersignatur“ weiterlesen

LAG Mecklenburg-Vorpommern zur PKH-Antragstellung

Die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse bei der PKH-Antragstellung ist ein rechtlich immer noch dünnes Eis im elektronischen Rechtsverkehr. Sie teilt das Schicksal mit der Vorlage der Prozessvollmacht. Zur PKH-Erklärung hat sich nun das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss v. 18.6.2021 – 5 Ta 15/21 – kostenpflichtig) geäußert und vor allem darauf hingewiesen, dass es dem Gericht unbenommen sei, das Original der Erklärung nachzufordern.

„LAG Mecklenburg-Vorpommern zur PKH-Antragstellung“ weiterlesen

BGH zur Sorgfaltspflicht bei der Postausgangskontrolle

Bei zunehmender aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) hatten mittlerweile mehrere Gerichte Gelegenheit sich hinsichtlich der anwaltlichen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Postausgangskontrolle zu positionieren. Als zentrales Kontrollmittel kristallisiert sich die Eingangsbestätigung gem. § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO heraus. Nachdem in einer kontrovers diskutierten Entscheidung das LAG Schleswig-Holstein vorgelegt hatte („Screenshot-Entscheidung“), konnte nun der BGH (Beschluss vom 11. Mai 2021 – VIII ZB 9/20) ebenfalls die Eingangsbestätigung in den Fokus rücken, aber auch die Rahmenbedingungen für die Kanzleiorganisation nennen.

„BGH zur Sorgfaltspflicht bei der Postausgangskontrolle“ weiterlesen