Seit dem 1.1.2022 haben sich die Anforderungen an das zulässige Dateiformat im elektronischen Rechtsverkehr deutlich liberalisiert. Auch, wenn die ERVV weiterhin PDF grundsätzlich zwingend vorsieht, lassen viele Gerichte auch abweichende Dateiformate zu, solange das Gericht ohne erhebliche Umstände mit dem übermittelten Dokument arbeiten kann. Eine Excel-Datei mit Passwortschutz im Anhang einer Nachricht, war dem OLG Dresden (v. 5.2.2025 – 5 U 467/24) aber zu viel, weil in diesem Fall der Virenschutz des Gerichts versage.
„OLG Dresden: Verschlüsselte Datei nicht bearbeitbar“ weiterlesen