Rechtsanwaltsgesellschafts- und Steuerberaterpostfach im BGBl

Im BGBl 2021, 2363 wurde am 7. Juli 2021 das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verkündet. Mit dabei: Zwei sehr praxisrelevante Ergänzungen für den elektronischen Rechtsverkehr: Das Kanzleipostfach für Rechtsanwaltsgesellschaft und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). In Kraft tritt das Gesetz am 1. August 2022.

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Akteneinsicht über ERV nun im Gesetz

Mit dem Gesetz  zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung
und zur Änderung weiterer Vorschriften hat sich mit Wirkung zum 1. Juli 2021 still und heimlich eine Änderungen der Normen zur Akteneinsicht in die Prozessordnungen geschlichen. Durch Änderung der §§ 299 Abs. 3 S. 1 ZPO, 32f Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 StPO, § 120 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Satz 2 SGG, § 100 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 VwGO und § 78 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 FGO wurde die Möglichkeit geschaffen, die Akteneinsicht auch durch die Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr zu gewähren.

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LAG Mecklenburg-Vorpommern zur PKH-Antragstellung

Die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse bei der PKH-Antragstellung ist ein rechtlich immer noch dünnes Eis im elektronischen Rechtsverkehr. Sie teilt das Schicksal mit der Vorlage der Prozessvollmacht. Zur PKH-Erklärung hat sich nun das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss v. 18.6.2021 – 5 Ta 15/21 – kostenpflichtig) geäußert und vor allem darauf hingewiesen, dass es dem Gericht unbenommen sei, das Original der Erklärung nachzufordern.

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BGH zur Sorgfaltspflicht bei der Postausgangskontrolle

Bei zunehmender aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) hatten mittlerweile mehrere Gerichte Gelegenheit sich hinsichtlich der anwaltlichen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Postausgangskontrolle zu positionieren. Als zentrales Kontrollmittel kristallisiert sich die Eingangsbestätigung gem. § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO heraus. Nachdem in einer kontrovers diskutierten Entscheidung das LAG Schleswig-Holstein vorgelegt hatte („Screenshot-Entscheidung“), konnte nun der BGH (Beschluss vom 11. Mai 2021 – VIII ZB 9/20) ebenfalls die Eingangsbestätigung in den Fokus rücken, aber auch die Rahmenbedingungen für die Kanzleiorganisation nennen.

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Bundestag beschließt Kanzleipostfach für Rechtsanwaltsgesellschaften

Gem. § 59 l BRAO sind Rechtsanwaltsgesellschaften selbst prozess- und postulationsfähig. Ein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hatten Rechtsanwaltsgesellschaften aber bisher nicht. Mit den sich hieraus ergebenden Ungereimtheiten musste sich sogar der BGH beschäftigen (–> hier). Nun hat der Gesetzgeber in dem am 10. Juni 2021 beschlossenen Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe und sowohl im anwaltlichen Berufsrecht als auch im Prozessrecht Änderungen vorgenommen. Mittlerweile wurde das Gesetz verkündet.

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LAG Schleswig-Holstein: Korrekte beA-Bedienung mit Screenshot nachzuweisen

Es wurde mal wieder spät am letzten Abend der Rechtsmittelfrist im Fall des LAG Schleswig-Holstein v. 8.4.2021 – 1 Sa 358/20. Ende vom Lied war, dass der Einreicher seine Berufungsbegründung nicht mehr rechtzeitig per beA in das Gericht brachte. Nun beantragte er Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist. Doch das LAG konnte er nicht von einem technischen Defekt überzeugen. Das LAG hielt eine Fehlbedienung für wahrscheinlicher.

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LSG Schleswig zur Widerspruchsbelehrung

Die Rechtsmittelbelehrungen in Urteilen und Widerspruchsbescheiden waren schon Gegenstand zahlreicher Entscheidungen. Gerade im Zuge der COVID-19 – Pandemie geraten immer häufiger auch die Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelbelehrungen der Verwaltung in den Focus. Behörden haben viel öfter und auf viel mehr Übermittlungswegen den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, als ihnen bewusst und auch lieb ist. Die Rechtsauffassung der Sozial- und der Verwaltungsgerichtbarkeit klafft insoweit traditionell auseinander. Zu einem klaren Ergebnis zugunsten des Widerspruchsführers kommt in einer aktuellen Entscheidung des LSG Schleswig (v. 6.5.2021 – L 6 AS 64/21 B ER). Dieser Entscheidung ist zuzustimmen.

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LSG NRW: E-Mail-to-Fax reicht nicht

Vor allem bei sog. Naturparteien ist nicht selten immer noch das Telefax Mittel der Wahl, um Gerichte auch ohne Briefpost zu erreichen. Auch wenn es Zeit wird, dass die letzten Faxgerät ihren Platz im Museum finden; noch muss sich die Rechtsprechung immer wieder mit dessen Formanforderungen beschäftigen, denn gem. § 130 Nr. 6 ZPO ist auch das Telefax ein zugelassener Übermittlungsweg. Aktuelle Rechtsprechung hierzu gibt es bereits vom VG Dresden und dem Hessischen Landessozialgericht. Dem Hessischen Landessozialgericht hat sich nun auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen angeschlossen (Beschluss v. 8.4.2021 – L 12 AS 311/21 B ER).

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ArbG Kiel: ERVV und ERVB sind Zulässigkeitsvoraussetzung

In der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen derzeit besonders häufig Rechtsfragen des elektronischen Rechtsverkehrs an. Ein praktisch besonders bedeutsames Problem stellen hier nicht eingebettete Schriftarten dar – vor allem, weil auch die jeweiligen gegnerischen Prozessbevollmächtigten hierin eine Rügemöglichkeit entdeckt haben. Hierzu hatte sich u.a. bereits das LAG Frankfurt zu äußern. Die neuere Rechtsprechung tendierte in eine andere Richtung: Vorgaben gerade der ERVB wurden aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gut nachvollziehbar nur als Ordnungsvorschriften angesehen (LG Mannheim, OLG Koblenz). Anderer Ansicht ist dagegen das ArbG Kiel (v. 11.3.2021 – 6 Ca 1912 c/20 – kostenpflichtig über Juris).

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