Im BGBl 2021, 2363 wurde am 7. Juli 2021 das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verkündet. Mit dabei: Zwei sehr praxisrelevante Ergänzungen für den elektronischen Rechtsverkehr: Das Kanzleipostfach für Rechtsanwaltsgesellschaft und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). In Kraft tritt das Gesetz am 1. August 2022.
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