Es wurde mal wieder spät am letzten Abend der Rechtsmittelfrist im Fall des LAG Schleswig-Holstein v. 8.4.2021 – 1 Sa 358/20. Ende vom Lied war, dass der Einreicher seine Berufungsbegründung nicht mehr rechtzeitig per beA in das Gericht brachte. Nun beantragte er Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist. Doch das LAG konnte er nicht von einem technischen Defekt überzeugen. Das LAG hielt eine Fehlbedienung für wahrscheinlicher.
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